Platzordnung
Hundeschule SanftePfote
  1. Für den Aufenthalt auf dem Hundeplatz ist der Hundeführer zuständig

  2. Vor dem Betreten des Hundeplatzes sollte der Hund Gelegenheit haben sich zu lösen

  3. Falls dies auf dem Auslaufgelände passieren sollte sind die Hinterlassenschaften unverzüglich vom Hundeführer zu entfernen

  4. Jeder ist für die Ordnung und Reinhaltung des Platzes mitverantwortlich

  5. Der Hundeplatz ist so zu verlassen, wie er vorgefunden wurde

  6. Der Aufenthalt auf dem Hundeplatz für den Hund ist nur nach Vorlage eines Impfausweises und des Versicherungsnachweises durch den Hundeführer möglich

  7. Hunde, die nicht ordnungsgemäß geimpft, krank oder krankheitsverdächtig sind sowie läufige Hündinnen dürfen nicht auf das Gelände gebracht werden

  8. Jeder Hundeführer haftet für Schäden, die er selbst oder sein Hund verursachen

  9. Der Verzehr von alkoholischen Getränken inkl. Bier ist auf dem Gelände untersagt

  10. Eltern haften für ihre Kinder

  11. Die Benutzung feststehender Geräte (A-Wand, Wippe, Laufsteg etc.) erfolgt auf eigene Gefahr und sind nur durch den Hund zu benutzen

  12. Der Grundstückseigentümer haftet für keinerlei Schäden, die während der Auslaufzeiten für Mensch und Tier entstehen
Die Platzordnung liegt auf dem Hundeplatz zur Unterschrift bereit